Unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Bieterin und Übernahmekommission verhindern Tauschangebot

Die Pierer Industrie AG hat am 13. Jänner 2016 bekannt gegeben, an die Aktionäre der Pankl Racing Systems AG ein freiwilliges öffentliches Tauschangebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz („ÜbG“) abzugeben. Die Pierer Industrie AG hat beantragt, die Frist für die Anzeige der Angebotsunterlage bei der Übernahmekommission auf höchstens 40 Börsetage zu erstrecken. Am 17. Februar 2016 zeigte die Pierer Industrie AG die Angebotsunterlage samt der Bestätigung des Sachverständigen bei der Übernahmekommission an. Mit Bescheid vom 2. März 2016 hat die Übernahmekommission angeordnet, die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage vorläufig nicht vorzunehmen, da aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes und der mit einem öffentlichen Tauschangebot verbundenen Rechtsfragen das Prüfverfahren seitens der Übernahmekommission gemäß § 11 Abs.1 ÜbG nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abgeschlossen werden konnte.

Mit Bescheid vom 23. März 2016 hat die Übernahmekommission die Veröffentlichung der Angebotsunterlage endgültig untersagt. Die Übernahmekommission vertritt die Ansicht, dass zum Zwecke der Bewertung der in § 16 Abs. 7 ÜbG normierten Nachzahlungsgarantie bei Tauschangeboten nicht auf den Durchschnittskurs innerhalb eines bestimmten Referenzzeitraumes abzustellen sei, sondern auf den Börsekurs des zum Tausch angebotenen Beteiligungspapieres zu einem bestimmten Stichtag. Die Pierer Industries AG hat bei der Bewertung des Wertes der angebotenen Gegenleistung wie bei einer in der Vergangenheit durchgeführten Transaktion auf den volumengewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurs vor Veröffentlichung der Angebotsabsicht abgestellt (Referenzwert: EUR 30,43). Die Übernahmekommission
stellt für die Bewertung des Wertes der angebotenen Gegenleistung im vorliegenden Fall hingegen auf den Börsekurs am Tag der geplanten Veröffentlichung der Angebotsunterlage (4. März 2016) ab (Referenzkurs: EUR 27,63). Die von der Übernahmekommission vertretene Rechtsansicht wird von der Pierer Industrie AG nicht geteilt. Aufgrund der endgültigen Untersagung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage darf das Tauschangebot nicht durchgeführt werden.

Rechtlicher Hinweis:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Pankl Racing Systems AG und/oder der CROSS Industries AG dar.

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