Pierer Industrie AG („Bieterin“) hat am 14. Mai 2013 ihre Absicht bekannt gegeben, an die Aktionäre der BRAIN FORCE HOLDING AG („Zielgesellschaft“) ein freiwilliges Angebot zur Kontrollerlangung gemäß § 25a Übernahmegesetz („ÜbG“) zum Erwerb sämtlicher Aktien an der BRAIN FORCE HOLDING AG abzugeben, die sich nicht im Eigentum der Bieterin und mit ihr gemeinsam vorgehender Rechtsträger befinden. Das freiwillige Angebot zur Kontrollerlangung richtet sich effektiv auf den Erwerb von insgesamt 6.556.965 Aktien der Zielgesellschaft. Die Angebotsunterlage wurde am 7. Juni 2013 gemäß § 11 Abs 1a ÜbG veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebotes endet am 21 Juni 2013. Für alle Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen haben, verlängert sich die Annahmefrist um drei Monate ab Bekanntgabe (Veröffentlichung) des Ergebnisses (Nachfrist gemäß § 19 Abs 3 ÜbG).

Gemäß Punkt 4. der veröffentlichten Angebotsunterlage steht das Übernahmeangebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der zwischen der Bieterin und CROSS Informatik GmbH am 14. Mai 2013 abgeschlossene Aktienkaufvertrag über 8.829.777 Aktien der Zielgesellschaft durch die zuständigen Kartellbehörden in Österreich und Deutschland genehmigt, bzw nicht untersagt wird.

Diese aufschiebende Bedingung ist am 12. Juni 2013 eingetreten.

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