DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERLEITUNG IN DIE ODER INNERHALB DER USA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN BESTIMMT

• Angebotspreis: EUR 19,87 je SHW-Aktie
• Annahmefrist vom 24.5.2019 bis zum 21.6.2019

Die Pierer Industrie AG hat am 23. April 2019 ihre Absicht bekanntgegeben, den Aktionären der SHW AG (ISIN DE000A1JBPV9) ein öffentliches Erwerbsangebot gem. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG zum Erwerb sämtlicher Aktien der SHW AG zu unterbreiten und in diesem Zusammenhang ihre Absicht bekannt gegeben, den Widerruf der Zulassung der SHW-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.

Die Pierer Industrie AG hat heute die Angebotsunterlage veröffentlicht. Das Angebot richtet sich auf den Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SHW AG. Der Angebotspreis beträgt EUR 19,87 je AHW-Aktie und entspricht dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der SHW-Aktien während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots.

Das Angebot kann vom 24. Mai 2019 bis einschließlich 21. Juni 2019 angenommen werden.

Die veröffentlichte Angebotsunterlage enthält alle relevanten Informationen zum Angebot und ist im Internet unter www.piererindustrie.at unter der Rubrik „Kapitalmarkt“ abrufbar.

Seit dem 17. Mai 2019 sind die Aktien der SHW AG in das Freiverkehrssegment m:access der Börse München einbezogen. Zusätzlich wird die Handelbarkeit der SHW-Aktien über das elektronische Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse mittels einer Einbeziehung der SHW-Aktien in den Freiverkehr (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse bestehen bleiben.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SHW AG. Das Angebot zum Kauf von Aktien der SHW AG unterliegt ausschließlich den von der der Pierer Industrie AG in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Veröffentlichung gestatten Angebotsunterlage genannten Bestimmungen.
Die Pressemitteilung entbindet den jeweiligen Aktionär der SHW AG nicht von seiner Pflicht, die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen zu prüfen und – unter Würdigung aller zur Verfügung stehenden Informationsquellen, seiner individuellen Verhältnisse (insbesondere hinsichtlich seiner persönlichen steuerlichen Situation), der für ihn persönlich geltenden Rechtsvorschriften und seiner
persönlichen Einschätzung über die künftige Entwicklung des Börsenkurses der SHW-Aktie – eine eigene Entscheidung darüber zu treffen, ob er das Erwerbsangebot annimmt oder nicht.
Die Pierer Industrie AG weist darauf hin, dass sie nicht in der Lage und nicht verpflichtet ist zu überprüfen, ob die Aktionäre der SHW AG bei Annahme des Erwerbsangebots alle Verpflichtungen der für sie individuell geltenden Rechtsvorschriften einhalten. Aktionäre der SHW AG, die das Erwerbsangebot annehmen möchten, sollten prüfen, ob die Annahme mit rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus ihren persönlichen Verhältnissen ergeben (beispielsweise Verkaufsbeschränkungen), vereinbar ist. Die Pierer Industrie AG empfiehlt zudem, dass alle Aktionäre, die den Gesetzen einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, sich über die anwendbaren Gesetze informieren und diese einhalten. Die Pierer Industrie AG übernimmt keine Haftung für die Entscheidung eines Aktionärs und empfiehlt jedem Aktionär der SHW AG, gegebenenfalls erforderliche individuelle steuerliche und rechtliche Beratung einzuholen.

Rückfragehinweis:

Pierer Industrie AG
4600 Wels, Edisonstraße 1
Email: info@piererindustrie.at
Telefon: +43 (0)7242 / 69402
Fax: +43 (0)7242 / 69402 / 109