DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERLEITUNG IN DIE ODER INNERHALB DER USA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN BESTIMMT.

 

  • Nach Ablauf der regulären Annahmefrist hält Pierer Industrie AG 25,7% an SHW
  • Gesetzliche Nachfrist endet am 25.8.2017
  • Weitere Annahmeerklärungen innerhalb der Nachfrist erwartet

In der regulären Annahmefrist des Übernahmeangebotes an die Aktionäre der SHW AG wurden bereits 435.285 Stück Aktien eingeliefert. Das entspricht einer Annahmequote von rund 6,76% des Grundkapitals und der Stimmrechte. Pierer Industrie AG wird somit bei SHW insgesamt die wichtige Marke von 25% überschreiten.

Die gesetzliche Nachfrist für das Übernahmeangebot der Pierer Industrie AG endet zum 25. August 2017. Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer, Vorstand der Pierer Industrie AG, geht aufgrund der aktuellen Marktentwicklung von weiteren Einlieferungen in das Übernahmeangebot aus. Der Vollzug des Übernahmeangebots ist für den 4. September 2017 geplant. Die Pierer Industrie AG wird, wie bereits angekündigt, unmittelbar nach Ablauf der Nachfrist mit dem Vorstand der SHW den Kontakt aufnehmen.

 

Über die Pierer Konzern-Gruppe:

Die Pierer Konzern-Gruppe ist eine führende europäische Fahrzeug-Gruppe mit dem Fokus auf das globale Motorradsegment und den automotiven High-Tech Komponentenbereich. Die Gruppe beschäftigt weltweit aktuell mehr als 5.200 Mitarbeiter mit einem Gruppenumsatz von mehr als EUR 1,5 Milliarden.

 

Zusätzliche Informationen (Disclaimer)

Diese Mitteilung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Angebot zum Kauf von Aktien der SHW AG unterliegt ausschließlich den von der Pierer Industrie AG in der Angebotsunterlage und der Änderung der Angebotsunterlage genannten Bestimmungen und Bedingungen.

Die Pressemitteilung entbindet den jeweiligen Aktionär der SHW nicht von seiner Pflicht, die in der Angebotsunterlage und der Änderung der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen zu prüfen und – unter Würdigung aller zur Verfügung stehenden Informationsquellen, seiner individuellen Verhältnisse (insbesondere hinsichtlich seiner persönlichen steuerlichen Situation), der für ihn persönlich geltenden Rechtsvorschriften und seiner persönlichen Einschätzung über die künftige Entwicklung des Börsenkurses der SHW-Aktie – eine eigene Entscheidung darüber zu treffen, ob er das Übernahmeangebot annimmt oder nicht.

Die Pierer Industrie AG weist darauf hin, dass sie nicht in der Lage und nicht verpflichtet ist zu überprüfen, ob die Aktionäre der SHW bei Annahme des Übernahmeangebots alle Verpflichtungen der für sie individuell geltenden Rechtsvorschriften einhalten. Aktionäre der SHW, die das Übernahmeangebot annehmen möchten, sollten prüfen, ob die Annahme des Übernahmeangebots mit rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus ihren persönlichen Verhältnissen ergeben (beispielsweise Verkaufsbeschränkungen), vereinbar ist. Die Pierer Industrie AG empfiehlt zudem, dass alle Aktionäre, die den Gesetzen einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, sich über die anwendbaren Gesetze informieren und diese einhalten. Die Pierer Industrie AG übernimmt keine Haftung für die Entscheidung eines Aktionärs und empfiehlt jedem Aktionär der SHW, gegebenenfalls erforderliche individuelle steuerliche und rechtliche Beratung einzuholen.

Rückfragehinweis:

Pierer Industrie AG
4600 Wels, Edisonstraße 1
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Telefon: +43 (0)7242 / 69402
Fax: +43 (0)7242 / 69402 / 109