Übernahmekommission benötigt aufgrund der komplexen Transaktion mehr Zeit für die Prüfung der Angebotsunterlage

Vorläufig keine Veröffentlichung der Angebotsunterlage

Die Pierer Industrie AG hat am 13. Jänner 2016 bekannt gegeben, an die Aktionäre der Pankl Racing Systems AG ein freiwilliges öffentliches Tauschangebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz („ÜbG“) abzugeben. Die Pierer Industrie AG hat beantragt, die Frist für die Anzeige der Angebotsunterlage bei der Übernahmekommission auf höchstens 40 Börsetage zu erstrecken.

Am 17. Februar 2016 zeigte die Pierer Industrie AG die Angebotsunterlage samt der Bestätigung des Sachverständigen bei der Übernahmekommission an.

Mit Bescheid vom 2. März 2016 hat die Übernahmekommission angeordnet, die Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorläufig nicht vorzunehmen, da aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes und der mit einem öffentlichen Tauschangebot verbundenen Rechtsfragen das Prüfverfahren seitens der Übernahmekommission gemäß § 11 Abs.1 ÜbG nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abgeschlossen werden konnte.

Rechtlicher Hinweis:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Pankl Racing Systems AG und/oder der CROSS Industries AG dar. Es wird darauf hingewiesen, dass ein öffentliches Angebot in Bezug auf die Aktien der CROSS Industries AG im Zusammenhang mit einem freiwilligen öffentlichen Tauschangebot in Österreich gemäß § 3 Abs. 1 Z. 8 Kapitalmarktgesetz von der Prospektpflicht befreit ist.

Rückfragehinweis:

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