Kapitalmarkt

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Teilerwerbsangebot Leoni AG 2021

Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots („Teilerwerbsangebot“) der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der Leoni AG

A. Wichtige Information
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zu dem freiwilligen öffentlichen Teilerwerbsangebot der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der Leoni AG mit Sitz in Nürnberg / Deutschland („Leoni“) enthält.

Aktionäre der Leoni AG werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise zu bestätigen, um auf die Internetseite mit dem Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.

B. Wichtige rechtliche Hinweise
Auf den folgenden Internetseiten finden Sie das freiwillige öffentliche Teilerwerbsangebot der Pierer Industrie AG mit Sitz in Wels/Österreich („Bieterin„) an alle Aktionäre der Leoni AG mit Sitz in Nürnberg /Deutschland („Leoni-Aktionäre„) zum Erwerb von bis 3.135.218 Aktien der Leoni („Teilerwerbsangebot“). Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) , der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“) und sonstiger im Zusammenhang mit dem Teilerwerbsangebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Das Teilerwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Teilerwerbsangebot ist nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

Leoni-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten („US-Aktionäre“) werden darauf hingewiesen, dass dieses Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung („U.S. Exchange Act“) ist, und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier-1-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act und unterliegt grundsätzlich Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Angebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich für US-Aktionäre Anwendung, sodass keiner anderer Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.

Bei einem Wohnsitz von Leoni-Aktionären außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich ferner Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht des Landes entstehen, in denen sich der Wohnsitz befindet. Dies beruht auf der Tatsache, dass die Leoni ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem eigenen Wohnsitzland der betreffenden Leoni-Aktionäre haben. Es ist unter Umständen nicht möglich, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte bzw. Organmitglieder vor einem Gericht im eigenen Wohnsitzland aufgrund von Verstößen gegen Gesetze des eigenen Wohnsitzlandes zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Wohnsitzland der Leoni-Aktionäre ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten kann grundsätzlich auch in den Anwendungsbereich anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage rechtlichen Beschränkungen unterliegt.

Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen sind, unbeschadet der nach deutschem Recht vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Internet, nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in anderen Rechtsordnungen als diejenigen der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten bestimmt. Weder die Bieterin noch die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen haben die Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Vereinigten Staaten gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen diese Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht versenden, veröffentlichen, verbreiten oder verteilen, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften.

Die Inhalte auf den nachfolgenden Internetseiten stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Leoni-Aktien dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf den nachfolgenden Internetseiten auch kein Angebot zum Kauf von Leoni-Aktien dar und bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung, noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Ein Angebot zum Erwerb der Leoni-Aktien erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage. Aktionären der Leoni AG wird empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen in Zusammenhang mit dem Teilerwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Teilerwerbsangebots zu erhalten.

Ich bestätige hiermit, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise gelesen habe:

Ich bestätige

Angebotsunterlage
30. Juli 2021 Angebotsunterlage

Pflichtveröffentlichungen
22. Juni 2021 Pflichtmitteilung gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG
30. Juli 2021 Hinweisbekanntmachung nach § 14 Abs 3 WpÜG
6. August 2021 1. Wasserstandsmitteilung
13. August 2021 2. Wasserstandsmitteilung
20. August 2021 3. Wasserstandsmitteilung
27. August 2021 4. Wasserstandsmitteilung
3. September 2021 5. Wasserstandsmitteilung
6. September 2021 6. Wasserstandsmitteilung
7. September 2021 7. Wasserstandsmitteilung
8. September 2021 8. Wasserstandsmitteilung
9. September 2021 9. Wasserstandsmitteilung
10. September 2021 10. Wasserstandsmitteilung
15. September 2021 Schlussmeldung (nach Ablauf der Annahmefrist)

Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der SHW AG 2021

Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der SHW AG 2021

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zu dem freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG zum Erwerb sämtlicher Aktien der SHW AG enthält, die nicht von der Pierer Industrie AG oder ihren Konzerngesellschaften gehalten werden.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise zu bestätigen, um auf die Internetseite mit dem Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.

Auf den folgenden Internetseiten finden Sie das Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG mit Sitz in Wels/Österreich („Bieterin“) an alle Aktionäre der SHW AG mit Sitz in Aalen/Deutschland („SHW-Aktionäre“) zum Erwerb ihrer Aktien der SHW AG („SHW“). Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken. Da die SHW-Aktien nicht zum Handel an einem regulierten Markt zugelassen sind, unterliegt das Angebot weder den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) noch den Bestimmungen des Börsengesetzes (BörsG), insbesondere ist § 39 BörsG auf das Angebot nicht anwendbar.

Das Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet und durchgeführt. Die Durchführung als Übernahmeangebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Es sind keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Erwerbsangebots bei Wertpapierregulierungsbehörden anderer Rechtsordnungen beantragt worden oder vorgesehen. Die Bieterin übernimmt daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als der Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und die SHW-Aktionäre können auf die Anwendung anderer ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen.

Es gibt außer der Angebotsunterlage keine weiteren Dokumente, die Bestandteil des Erwerbsangebots sind. Die Bieterin wird die Angebotsunterlage im deutschen Bundesanzeiger und im Internet hier unter https://www.piererindustrie.at auf Deutsch veröffentlichen.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann in den Anwendungsbereich anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage gesetzlichen Restriktionen unterliegt. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen mit anwendbaren Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Jede Haftung der Bieterin für die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Inhalte auf den nachfolgenden Internetseiten stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SHW-Aktien dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf den nachfolgenden Internetseiten auch kein Angebot zum Kauf von SHW-Aktien dar und bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung, noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Ein Angebot zum Erwerb der SHW-Aktien erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage. Aktionären der SHW AG wird empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen in Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Erwerbsangebot zu erhalten.

Ich bestätige
Anleihe 2020

SIE SOLLTEN DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN, UNTER DENEN IHNEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN UND INFORMATIONEN IN DIESEM TEIL DER WEBSITE GEWÄHRT WIRD, GENAU LESEN. DIE INFORMATIONEN IM NACHFOLGENDEN TEIL DER WEBSITE STELLEN KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN ODER DIE AUFFORDERUNG ZUR STELLUNG EINES SOLCHEN ANGEBOTS IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER IN ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EIN ANGEBOT ODER EINE AUFFORDERUNG NICHT AUTORISIERT WURDE, ODER AN PERSONEN, AN DIE EIN ANGEBOT ODER EINE AUFFORDERUNG NICHT GERICHTET WERDEN DARF.

Es werden keine Gelder, Wertpapiere oder sonstige Leistungen durch diesen Teil der Website beworben. In manchen Ländern, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, in Japan, in Australien und im Vereinigten Königreich, kann die Veröffentlichung der Informationen unter anwendbarem Recht eingeschränkt oder verboten sein. Die Benutzer dieses Teils der Website sind verpflichtet, sich selbst darüber zu informieren und solche Beschränkungen einzuhalten. Die Informationen zur Pierer Industrie AG, die in diesem Teil der Website zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich für Personen bestimmt, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland haben und die keine Bewohner der Vereinigten Staaten von Amerika sind und sich physisch nicht dort aufhalten.

Die in diesem Teil der Website dargestellten Informationen stellen kein Angebot oder keine Einladung zur Stellung eines Angebots seitens der Pierer Industrie AG dar, Wertpapiere der Pierer Industrie AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in anderen Ländern zu zeichnen oder zu erwerben, ausgenommen in der Republik Österreich, oder an Personen, für die die Stellung eines Angebots oder einer Einladung ungesetzlich wäre. Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act registriert. Die Pierer Industrie AG beabsichtigt, keinen Teil des Angebots in den USA zu registrieren. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA, in Kanada, in Japan, in Australien und im Vereinigten Königreich stattfinden. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren wird ausschließlich in der Republik Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage eines von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligten und nach Deutschland notifizierten sowie gemäß dem Kapitalmarktgesetz 2019 veröffentlichten Prospekts erfolgen, welcher falls nötig nachzutragen ist.

Durch die Auswahl von “Weiter” unterhalb bestätigen Sie, dass sie Ihren Wohnsitz in Österreich oder in der Bundesrepublik Deutschland haben und keine Informationen, die in diesem Teil der Website dargestellt sind, in die USA oder irgendein Land außer Österreich und Deutschland oder irgendeine nicht in Österreich oder Deutschland ansässige Person weiterleiten oder in sonstiger Weise senden werden.

WEITER
Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der SHW AG 2019
Öffentliches Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der SHW AG gem. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zu dem öffentlichen Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) und dem Börsengesetz („BörsG“) („Erwerbsangebot“) zum Erwerb sämtlicher Aktien der SHW AG enthält.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise zu bestätigen, um auf die Internetseite mit dem Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.

Auf den folgenden Internetseiten finden Sie das Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG mit Sitz in Wels/Österreich („Bieterin“) an alle Aktionäre der SHW AG mit Sitz in Aalen/Deutschland („SHW-Aktionäre“) zum Erwerb ihrer Aktien der SHW AG („SHW“). Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) und des Börsengesetzes („BörsG“).

Das Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet und durchgeführt. Die Durchführung als Übernahmeangebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Es sind keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Erwerbsangebots bei Wertpapierregulierungsbehörden anderer Rechtsordnungen beantragt worden oder vorgesehen. Die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als der Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und die SHW-Aktionäre können auf die Anwendung anderer ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen.

Es gibt außer der Angebotsunterlage keine weiteren Dokumente, die Bestandteil des Erwerbsangebots sind. Die Bieterin wird die Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit § 14 Abs. 3 WpÜG nach erfolgter Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet hier unter https://www.piererindustrie.at auf Deutsch sowie im Wege der Schalterpublizität veröffentlichen. Die Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann in den Anwendungsbereich anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage gesetzlichen Restriktionen unterliegt. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine Gewähr, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen mit anwendbaren Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Jede Haftung der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG für die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Inhalte auf den nachfolgenden Internetseiten stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SHW-Aktien dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf den nachfolgenden Internetseiten auch kein Angebot zum Kauf von SHW-Aktien dar und bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung, noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Ein Angebot zum Erwerb der SHW-Aktien erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage. Aktionären der SHW AG wird empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen in Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Erwerbsangebot zu erhalten.

Ich bestätige den Disclaimer gelesen zu haben
Angebot der SHW Beteiligungs GmbH an die Aktionäre der SHW AG 2018

Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots („Teilerwerbsangebot“) der SHW Beteiligungs GmbH an die Aktionäre der SHW AG

A. Wichtige Information

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zu dem freiwilligen öffentlichen Teilerwerbsangebot der SHW Beteiligungs GmbH an die Aktionäre der SHW AG enthält.

Aktionäre der SHW AG werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise zu bestätigen, um auf die Internetseite mit dem Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.

B. Wichtige rechtliche Hinweise

Auf den folgenden Internetseiten finden Sie das freiwillige öffentliche Teilerwerbsangebot der SHW Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wels/Österreich („Bieterin„) an alle Aktionäre der SHW AG mit Sitz in Aalen /Deutschland („SHW -Aktionäre„) zum Erwerb von bis 1.655.540 Aktien der SHW AG („SHW„). Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG.

Das Teilerwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet und durchgeführt. Die Durchführung als Übernahmeangebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Es sind keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Teilerwerbsangebots bei Wertpapierregulierungsbehörden anderer Rechtsordnungen beantragt worden oder vorgesehen. Die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als der Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und die SHW-Aktionäre können auf die Anwendung anderer ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen.

Es gibt außer der Angebotsunterlage keine weiteren Dokumente, die Bestandteil des Teilerwerbsangebots sind. Die Bieterin wird die Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit § 14 Abs. 3 WpÜG nach erfolgter Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet hier unter https://www.piererindustrie.at auf Deutsch sowie im Wege der Schalterpublizität veröffentlichen. Die Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Teilerwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann in den Anwendungsbereich anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage gesetzlichen Restriktionen unterliegt. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Teilerwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Teilerwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine Gewähr, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Teilerwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen mit anwendbaren Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Jede Haftung der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG für die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Inhalte auf den nachfolgenden Internetseiten stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SHW-Aktien dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf den nachfolgenden Internetseiten auch kein Angebot zum Kauf von SHW-Aktien dar und bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung, noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Ein Angebot zum Erwerb der SHW-Aktien erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage. Aktionären der SHW AG wird empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen in Zusammenhang mit dem Teilerwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Teilerwerbsangebots zu erhalten.

Ich bestätige den Disclaimer gelesen zu haben
 
Angebot SHW AG 2017
 Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der SHW AG

A. Wichtige Information

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zu dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der SHW AG enthält.

Aktionäre der SHW AG werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise zu bestätigen, um auf die Internetseite mit dem Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden.

B. Wichtige rechtliche Hinweise

Auf den folgenden Internetseiten finden Sie das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot („Übernahmeangebot„) gem. § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz der Pierer Industrie AG mit Sitz in Wels/Österreich („Bieterin„) an alle Aktionäre der SHW AG mit Sitz in Aalen /Deutschland („SHW -Aktionäre„) zum Erwerb aller Aktien der SHW AG („SHW„). Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“ und zusammen mit dem WpÜG das „Deutsche Übernahmerecht„).

Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet und durchgeführt, insbesondere nach dem Deutschen Übernahmerecht. Die Durchführung als Übernahmeangebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Es sind keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Angebots bei Wertpapierregulierungsbehörden anderer Rechtsordnungen beantragt worden oder vorgesehen. Die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als der Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und die SHW-Aktionäre können auf die Anwendung anderer ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen.

Es gibt außer der Angebotsunterlage keine weiteren Dokumente, die Bestandteil des Angebots sind. Die Bieterin wird die Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit § 14 Abs. 3 WpÜG nach erfolgter Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet hier unter https://www.piererindustrie.at auf Deutsch sowie im Wege der Schalterpublizität veröffentlichen. Die Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann in den Anwendungsbereich anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage gesetzlichen Restriktionen unterliegt. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine Gewähr, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen mit anwendbaren Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denjenigen der Bundesrepublik vereinbar ist. Jede Haftung der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG für die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Inhalte auf den nachfolgenden Internetseiten stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SHW-Aktien dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf den nachfolgenden Internetseiten auch kein Angebot zum Kauf von SHW-Aktien dar und bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung, noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Ein Angebot zum Erwerb der SHW-Aktien erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage. Aktionären der SHW AG wird empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen in Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Ich bestätige, den Disclaimer gelesen zu haben
Übernahmeangebot 2016
Freiwilliges Angebot


Freiwilliges Angebot an die Aktionäre der Pankl Racing Systems AG

Die Pierer Industrie AG hat am 20. September 2016 bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Angebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz (ÜbG) an die Aktionäre der Pankl Racing Systems AG (FN 143981m) zu stellen. Der Angebotspreis wird EUR 31 pro Aktie der Pankl Racing Systems AG (ISIN AT0000800800) betragen.

Interessenten stehen in diesem Zusammenhang folgende Downloads zur Verfügung:

Bekanntmachung vom 20. September 2016
Angebotsunterlage
Äußerung des Vorstands der Pankl Racing Systems AG
Äußerung des Aufsichsrats der Pankl Racing Systems AG
Bericht des Sachverständigen der Pankl Racing Systems AG gem §§ 13 f ÜbG
Ergebnisveröffentlichung

 

Übernahmeangebot 2014
FREIWILLIGES ANGEBOT

Freiwilliges Angebot an die Aktionäre der BRAIN FORCE HOLDING AG

Pierer Industrie AG hat am 6. November 2014 bekannt gegeben, an die Aktionäre BRAIN FORCE HOLDING AG, FN 78112x, mit dem Sitz in Vöcklabruck, ein freiwilliges öffentliches Angebot gemäß §§ 4 ff ÜbG zum Erwerb sämtlicher Aktien an der BRAIN FORCE HOLDING AG abzugeben. Der Angebotspreis wird EUR 1,80 pro Aktie betragen. Das Angebot ist dadurch bedingt, dass die Pierer Industrie AG, die bereits 53,4% des Grundkapitals der BRAIN FORCE HOLDING AG hält, bis zum Ende der Annahmefrist mindestens 60% des Grundkapitals der BRAIN FORCE HOLDING AG erreicht.

Interessenten stehen in diesem Zusammenhang folgende Downloads zur Verfügung:

Mitteilung vom 6. November 2014
Angebotsunterlage
Bekanntmachung vom 20. Dezember 2014
Bekanntmachung vom 23. Dezember 2014 – Eintritt der aufschiebenden Bedingung
Bericht des Sachverständigen der Zielgesellschaft gem. §§ 13 f ÜbG
Äußerung des Vorstands
Äußerung des Aufsichtsrats
Ergänzung vom 28.Jänner 2015
Veröffentlichung des Ergebnisses

Übernahmeangebot 2013
FREIWILLIGES ANGEBOT

Freiwilliges Angebot zur Kontrollerlangung an die Aktionäre der BRAIN FORCE HOLDING AG

Pierer Industrie AG hat am 14.Mai 2013 bekannt gegeben, an die Aktionäre BRAIN FORCE HOLDING AG, FN 78112x, mit dem Sitz in Wien, ein freiwilliges Angebot zur Kontrollerlangung gemäß § 25a ÜbG zum Erwerb sämtlicher Aktien an der BRAIN FORCE HOLDING AG abzugeben. Das Angebot ist dadurch bedingt, dass die Pierer Industrie AG bis zum Ende der Annahmefrist mindestens so viele Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG erwirbt, die mehr als 50% der ständig stimmberechtigten Aktien umfassen. Interessenten stehen in diesem Zusammenhang folgende Downloads zur Verfügung:

Bekanntmachung vom 14. Mai 2013
Angebotsunterlage
Bekanntmachung vom 6. Juni 2013
Bekanntmachung vom 12. Juni 2013
Äußerung Vorstand Zielgesellschaft
Äußerung Aufsichtsrat Zielgesellschaft
Bericht des Sachverständigen gemäß § 13 ÜbG.
Veröffentlichung des Ergebnisses