Veröffentlichung des Ergebnisses gemäß § 19 Abs 2 Übernahmegesetz
Pierer Industrie AG („Bieterin“) hat am 7. Juni 2013 ein freiwilliges Angebot zur Kontrollerlangung gemäß § 25a Übernahmegesetz („ÜbG“) an die Aktionäre der BRAIN FORCE HOLDING AG zum Erwerb sämtlicher Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG, die sich nicht im Eigentum der Bieterin und mit ihr gemeinsam vorgehender Rechtsträger befinden, veröffentlicht (das „Angebot“). Das Angebot konnte bis zum 21. Juni 2013 angenommen werden.
§ 25a Abs 2 ÜbG sieht vor, dass ein freiwilliges Angebot zur Kontrollerlangung, kraft Gesetzes dadurch bedingt ist, dass der Bieterin im Rahmen des Übernahmeangebots Annahmeerklärungen zugehen, die mehr als 50% der ständig stimmberechtigten Aktien umfassen, die Gegenstand des Angebots sind.
Mit Aktienkaufvertrag vom 14. Mai 2013 hat die Bieterin mit der CROSS Informatik GmbH einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 8.829.777 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG abgeschlossen. Die Durchführung des Aktienkaufvertrages unterlag der aufschiebenden Bedingung der Nichtuntersagung des Vollzugs bzw. Genehmigung des Aktienerwerbes durch die zuständigen Kartellbehörden in Österreich und Deutschland. Die aufschiebende Bedingung ist am 12. Juni 2013 eingetreten. Am 18. Juni 2013 hat die Bieterin sohin 8.829.777 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG erworben; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der BRAIN FORCE HOLDING AG von rund 57,39%. Diese von der Bieterin parallel zum Angebot erworbenen Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG sind den Annahmeerklärungen für die Erreichung der 50%-Schwelle gemäß § 25a Abs 2 ÜbG hinzuzurechnen. Mit dem Erwerb der 8.829.777 Stück Aktien durch die Bieterin wurde daher gleichzeitig auch die gesetzlich geforderte Mindestzahl an Annahmeerklärungen gemäß § 25a Abs 2 ÜbG erreicht.
Bis zum Ende der allgemeinen Angebotsfrist sind bei der UniCredit Bank Austria AG als Annahme- und Zahlstelle insgesamt 3.404.214 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG zum Verkauf eingereicht worden; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der BRAIN FORCE HOLDING AG von rund 22,12%.
Die Bieterin verfügt somit insgesamt über 12.233.991 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der BRAIN FORCE HOLDING AG von rund 79,51%. Der Angebotspreis von EUR 0,80 je Aktie wird den Aktionären, die das Angebot fristgerecht angenommen haben, spätestens am 5. Juli 2013 durch UniCredit Bank Austria AG als Annahme- und Zahlstelle Zug-um-Zug gegen Übertragung der Aktien ausbezahlt.
Gemäß § 19 Abs 3 ÜbG verlängert sich die Annahmefrist für jene Inhaber von Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG, die das Angebot bisher nicht angenommen haben, um drei Monate ab Bekanntgabe des Ergebnisses. Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgte am 25. Juni 2013. Die Nachfrist endet daher am 25. September 2013, sodass das Übernahmeangebot noch bis einschließlich 25. September 2013 angenommen werden kann.