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Erwerbsangebot der an die Aktionäre der SHW AG 2021
PIERER Industrie AG
Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der SHW AG 2021
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zu dem freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG zum Erwerb sämtlicher Aktien der SHW AG enthält, die nicht von der Pierer Industrie AG oder ihren Konzerngesellschaften gehalten werden.
Besucher dieser Seite werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise zu bestätigen, um auf die Internetseite mit dem Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.
Auf den folgenden Internetseiten finden Sie das Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG mit Sitz in Wels/Österreich („Bieterin“) an alle Aktionäre der SHW AG mit Sitz in Aalen/Deutschland („SHW-Aktionäre“) zum Erwerb ihrer Aktien der SHW AG („SHW“). Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken. Da die SHW-Aktien nicht zum Handel an einem regulierten Markt zugelassen sind, unterliegt das Angebot weder den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) noch den Bestimmungen des Börsengesetzes (BörsG), insbesondere ist § 39 BörsG auf das Angebot nicht anwendbar.
Das Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet und durchgeführt. Die Durchführung als Übernahmeangebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Es sind keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Erwerbsangebots bei Wertpapierregulierungsbehörden anderer Rechtsordnungen beantragt worden oder vorgesehen. Die Bieterin übernimmt daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als der Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und die SHW-Aktionäre können auf die Anwendung anderer ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen.
Es gibt außer der Angebotsunterlage keine weiteren Dokumente, die Bestandteil des Erwerbsangebots sind. Die Bieterin wird die Angebotsunterlage im deutschen Bundesanzeiger und im Internet hier unter https://www.piererindustrie.at auf Deutsch veröffentlichen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann in den Anwendungsbereich anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage gesetzlichen Restriktionen unterliegt. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen mit anwendbaren Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Jede Haftung der Bieterin für die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Inhalte auf den nachfolgenden Internetseiten stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SHW-Aktien dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf den nachfolgenden Internetseiten auch kein Angebot zum Kauf von SHW-Aktien dar und bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung, noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Ein Angebot zum Erwerb der SHW-Aktien erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage. Aktionären der SHW AG wird empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen in Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Erwerbsangebot zu erhalten.