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Teilerwerbsangebot Leoni AG 2021

Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots („Teilerwerbsangebot“) der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der Leoni AG

A. Wichtige Information
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zu dem freiwilligen öffentlichen Teilerwerbsangebot der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der Leoni AG mit Sitz in Nürnberg / Deutschland („Leoni“) enthält.

Aktionäre der Leoni AG werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise zu bestätigen, um auf die Internetseite mit dem Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.

B. Wichtige rechtliche Hinweise

Auf den folgenden Internetseiten finden Sie das freiwillige öffentliche Teilerwerbsangebot der Pierer Industrie AG mit Sitz in Wels/Österreich („Bieterin„) an alle Aktionäre der Leoni AG mit Sitz in Nürnberg /Deutschland („Leoni-Aktionäre„) zum Erwerb von bis 3.135.218 Aktien der Leoni („Teilerwerbsangebot“). Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) , der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“) und sonstiger im Zusammenhang mit dem Teilerwerbsangebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Das Teilerwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Teilerwerbsangebot ist nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

Leoni-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten („US-Aktionäre“) werden darauf hingewiesen, dass dieses Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung („U.S. Exchange Act“) ist, und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier-1-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act und unterliegt grundsätzlich Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Angebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich für US-Aktionäre Anwendung, sodass keiner anderer Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.

Bei einem Wohnsitz von Leoni-Aktionären außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich ferner Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht des Landes entstehen, in denen sich der Wohnsitz befindet. Dies beruht auf der Tatsache, dass die Leoni ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem eigenen Wohnsitzland der betreffenden Leoni-Aktionäre haben. Es ist unter Umständen nicht möglich, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte bzw. Organmitglieder vor einem Gericht im eigenen Wohnsitzland aufgrund von Verstößen gegen Gesetze des eigenen Wohnsitzlandes zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Wohnsitzland der Leoni-Aktionäre ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten kann grundsätzlich auch in den Anwendungsbereich anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage rechtlichen Beschränkungen unterliegt.

Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Erwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen sind, unbeschadet der nach deutschem Recht vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Internet, nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in anderen Rechtsordnungen als diejenigen der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten bestimmt. Weder die Bieterin noch die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen haben die Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Vereinigten Staaten gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen diese Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht versenden, veröffentlichen, verbreiten oder verteilen, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften.

Die Inhalte auf den nachfolgenden Internetseiten stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Leoni-Aktien dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf den nachfolgenden Internetseiten auch kein Angebot zum Kauf von Leoni-Aktien dar und bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung, noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Ein Angebot zum Erwerb der Leoni-Aktien erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage. Aktionären der Leoni AG wird empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen in Zusammenhang mit dem Teilerwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Teilerwerbsangebots zu erhalten.