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Öffentliches Erwerbsangebot – Pierer Industrie AG gibt Angebotspreis mit EUR 19,87 je SHW-Aktie bekannt

2. Mai 2019

DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERLEITUNG IN DIE ODER INNERHALB DER USA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN BESTIMMT

Die Pierer Industrie AG hat am 23. April 2019 ihre Absicht bekanntgegeben, den Aktionären der SHW AG (ISIN DE000A1JBPV9) ein öffentliches Erwerbsangebot gem. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG zum Erwerb sämtlicher Aktien der SHW AG zu unterbreiten und in diesem Zusammenhang ihre Absicht bekannt gegeben, den Widerruf der Zulassung der SHW-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mitgeteilt, dass der gültige Sechs-Monats-Durchschnittskurs der SHW-Aktie gemäß § 5 Abs. 1 der WpÜG-Angebotsverordnung während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung vom 23. April 2019 gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 WpÜG EUR 19,87 je Aktie beträgt. Vorbehaltlich der Gestattung der Angebotsunterlage durch die BaFin wird die Pierer Industrie AG den Aktionären der SHW AG deshalb eine Barzahlung von EUR 19,87 je SHW-Aktie als Gegenleistung anbieten. Das Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden.

Die SHW AG beabsichtigt, vorbehaltlich einer positiven Entscheidung der Börse München, den börslichen Handel mit SHW-Aktien im Freiverkehr / m:access der Börse München fortzusetzen. Zusätzlich soll auch eine Handelbarkeit der SHW-Aktien über das elektronische Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse mittels einer Einbeziehung der SHW-Aktien in den Freiverkehr (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse bestehen bleiben.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SHW AG. Ein Angebot zum Erwerb der SHW-Aktien erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Angebotsunterlage und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen und Bedingungen richten. Nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Bieterin die Angebotsunterlage unverzüglich veröffentlichen. Die Bestimmungen und Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Veröffentlichung beschrieben sind, abweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der SHW AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen und eingehend zu prüfen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden, und gegebenen-falls unabhängigen fachkundigen Rat zur Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage einzuholen.

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