DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERLEITUNG IN DIE ODER INNERHALB DER USA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN BESTIMMT.
- Einen Tag vor Ablauf der gesetzlichen Nachfrist überschreitet Pierer Industrie AG die 30% Schwelle an SHW
- Gesetzliche Nachfrist endet am 25.8.2017
In der gesetzlichen Nachfrist des Übernahmeangebotes der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der SHW AG wurden weitere Aktien eingeliefert, sodass die Annahmequote bereits mehr als 13% des Grundkapitals und der Stimmrechte erreicht hat. Zusammen mit dem Aktienbestand vor Veröffentlichung des Übernahmeangebotes überschreiten die Pierer Industrie AG und die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger nunmehr die wichtige Schwelle von 30%.
SHW-Aktionäre, die das Übernahmeangebot der Pierer Industrie AG noch nicht angenommen haben, können das Übernahmeangebot noch bis zum 25. August 2017, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), ch den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen.
Die Schlussmeldung erfolgt am 30. August 2017 und die Abrechnung des Übernahmeangebotes am 4. September 2017.
Über die Pierer Konzern-Gruppe:
Die Pierer Konzern-Gruppe ist eine führende europäische Fahrzeug-Gruppe mit dem Fokus auf das globale Motorradsegment und den automotiven High-Tech Komponentenbereich. Die Gruppe beschäftigt weltweit aktuell mehr als 5.200 Mitarbeiter mit einem Gruppenumsatz von mehr als EUR 1,5 Milliarden.
Zusätzliche Informationen (Disclaimer)
Diese Mitteilung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Angebot zum Kauf von Aktien der SHW AG unterliegt ausschließlich den von der Pierer Industrie AG in der Angebotsunterlage und der Änderung der Angebotsunterlage genannten Bestimmungen und Bedingungen.
Die Pressemitteilung entbindet den jeweiligen Aktionär der SHW nicht von seiner Pflicht, die in der Angebotsunterlage und der Änderung der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen zu prüfen und – unter Würdigung aller zur Verfügung stehenden Informationsquellen, seiner individuellen Verhältnisse (insbesondere hinsichtlich seiner persönlichen steuerlichen Situation), der für ihn persönlich geltenden Rechtsvorschriften und seiner persönlichen Einschätzung über die künftige Entwicklung des Börsenkurses der SHW-Aktie – eine eigene Entscheidung darüber zu treffen, ob er das Übernahmeangebot annimmt oder nicht.
Die Pierer Industrie AG weist darauf hin, dass sie nicht in der Lage und nicht verpflichtet ist zu überprüfen, ob die Aktionäre der SHW bei Annahme des Übernahmeangebots alle Verpflichtungen der für sie individuell geltenden Rechtsvorschriften einhalten. Aktionäre der SHW, die das Übernahmeangebot annehmen möchten, sollten prüfen, ob die Annahme des Übernahmeangebots mit rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus ihren persönlichen Verhältnissen ergeben (beispielsweise Verkaufsbeschränkungen), vereinbar ist. Die Pierer Industrie AG empfiehlt zudem, dass alle Aktionäre, die den Gesetzen einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, sich über die anwendbaren Gesetze informieren und diese einhalten. Die Pierer Industrie AG übernimmt keine Haftung für die Entscheidung eines Aktionärs und empfiehlt jedem Aktionär der SHW, gegebenenfalls erforderliche individuelle steuerliche und rechtliche Beratung einzuholen.