DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERLEITUNG IN DIE ODER INNERHALB DER USA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN BESTIMMT
Positives konstruktives Gespräch mit Vorstand und Aufsichtsrat der SHW AG geführt
Die Pierer Industrie AG hatte am vergangenen Freitag, dem 14. Juli 2017, ein sehr positives Treffen mit dem Vorstands- sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden der SHW AG. Die Pierer Industrie AG ist überzeugt, als langfristiger strategischer Aktionär gemeinsam mit der SHW AG Synergiepotenziale realisieren und das Unternehmen weiterentwickeln zu können.
Pierer Industrie AG verzichtet auf alle verzichtbaren Vollzugsbedingungen im laufenden Übernahmeangebot
Die Pierer Industrie AG verzichtet auf alle verzichtbaren Vollzugsbedingungen ihres am 11. Juli 2017 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebots an die Aktionäre der SHW AG (dargestellt in Ziffern 12.2 bis 12.6 der Angebotsunterlage, zum Verzicht siehe dort Ziffern 12.7 und 15), insbesondere auf das Erreichen der Mindestannahmeschwelle von 30%. Die Angebotsänderung wird auf der Webseite der Pierer Industrie AG unter www.piererindustrie.at unter der Rubrik „Kapitalmarkt“ veröffentlicht.
Über die Pierer Konzern-Gruppe:
Die Pierer Konzern-Gruppe ist eine führende europäische Fahrzeug-Gruppe mit dem Fokus auf das globale Motorradsegment und den automotiven High-Tech Komponentenbereich. Die Gruppe beschäftigt weltweit aktuell mehr als 5.200 Mitarbeiter mit einem Gruppenumsatz von mehr als EUR 1,5 Milliarden.
Zusätzliche Informationen (Disclaimer)
Diese Mitteilung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Angebot zum Kauf von Aktien der SHW AG unterliegt ausschließlich den von der Pierer Industrie AG in der Angebotsunterlage und der Änderung der Angebotsunterlage genannten Bestimmungen und Bedingungen.
Die Pressemitteilung entbindet den jeweiligen Aktionär der SHW nicht von seiner Pflicht, die in der Angebotsunterlage und der Änderung der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen zu prüfen und – unter Würdigung aller zur Verfügung stehenden Informationsquellen, seiner individuellen Verhältnisse (insbesondere hinsichtlich seiner persönlichen steuerlichen Situation), der für ihn persönlich geltenden Rechtsvorschriften und seiner persönlichen Einschätzung über die künftige Entwicklung des Börsenkurses der SHW-Aktie – eine eigene Entscheidung darüber zu treffen, ob er das Übernahmeangebot annimmt oder nicht.
Die Pierer Industrie AG weist darauf hin, dass sie nicht in der Lage und nicht verpflichtet ist zu überprüfen, ob die Aktionäre der SHW bei Annahme des Übernahmeangebots alle Verpflichtungen der für sie individuell geltenden Rechtsvorschriften einhalten. Aktionäre der SHW, die das Übernahmeangebot annehmen möchten, sollten prüfen, ob die Annahme des Übernahmeangebots mit rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus ihren persönlichen Verhältnissen ergeben (beispielsweise Verkaufsbeschränkungen), vereinbar ist. Die Pierer Industrie AG empfiehlt zudem, dass alle Aktionäre, die den Gesetzen einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, sich über die anwendbaren Gesetze informieren und diese einhalten. Die Pierer Industrie AG übernimmt keine Haftung für die Entscheidung eines Aktionärs und empfiehlt jedem Aktionär der SHW, gegebenenfalls erforderliche individuelle steuerliche und rechtliche Beratung einzuholen.