DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERLEITUNG IN DIE ODER INNERHALB DER USA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN BESTIMMT
- Annahmequote von rund 24,65%
- Abfindung der eingelieferten Aktien am 2. Juli 2019
- Handel der SHW-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit 26. Juni 2019 beendet
Innerhalb der Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG an die Aktionäre der SHW AG wurden insgesamt 1.586.384 Aktien eingeliefert. Das entspricht einer Annahmequote von rund 24,65% des Grundkapitals und der Stimmrechte der SHW AG. Die Abrechnung des Erwerbsangebots erfolgt am 2. Juli 2019. Zusammen mit dem vorhandenen Aktienbestand steigt der Anteilsbesitz der Pierer-Gruppe nach dem Vollzug des Erwerbsangebots auf insgesamt rund 75,13% des Grundkapitals und der Stimmrechte der SHW AG.
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat mit Ablauf des heutigen Tages die Zulassung der SHW-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen. Wie bereits mitgeteilt, werden die Aktien der SHW AG weiter über den 26. Juni 2019 hinaus im Freiverkehr (m:access) der Börse München und im XETRA-Handel des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Über die Pierer Industrie-Gruppe:
Die Pierer Industrie-Gruppe ist eine führende europäische Fahrzeug-Gruppe mit dem Fokus auf das globale Motorradsegment und den automotiven High-Tech-Komponentenbereich. Die Gruppe beschäftigt weltweit aktuell mehr als 8.000 Mitarbeiter mit einem Gruppenumsatz von rund EUR 2,2 Milliarden.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SHW AG. Das Angebot zum Kauf von Aktien der SHW AG unterliegt ausschließlich den von der der Pierer Industrie AG in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Veröffentlichung gestatten Angebotsunterlage genannten Bestimmungen.
Die Pressemitteilung entbindet den jeweiligen Aktionär der SHW AG nicht von seiner Pflicht, die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen zu prüfen und – unter Würdigung aller zur Verfügung stehenden Informationsquellen, seiner individuellen Verhältnisse (insbesondere hinsichtlich seiner persönlichen steuerlichen Situation), der für ihn persönlich geltenden Rechtsvorschriften und seiner persönlichen Einschätzung über die künftige Entwicklung des Börsenkurses der SHW-Aktie – eine eigene Entscheidung darüber zu treffen, ob er das Erwerbsangebot annimmt oder nicht.
Die Pierer Industrie AG weist darauf hin, dass sie nicht in der Lage und nicht verpflichtet ist zu überprüfen, ob die Aktionäre der SHW AG bei Annahme des Erwerbsangebots alle Verpflichtungen der für sie individuell geltenden Rechtsvorschriften einhalten. Aktionäre der SHW AG, die das Erwerbsangebot annehmen möchten, sollten prüfen, ob die Annahme mit rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus ihren persönlichen Verhältnissen ergeben (beispielsweise Verkaufsbeschränkungen), vereinbar ist. Die Pierer Industrie AG empfiehlt zudem, dass alle Aktionäre, die den Gesetzen einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, sich über die anwendbaren Gesetze informieren und diese einhalten. Die Pierer Industrie AG übernimmt keine Haftung für die Entscheidung eines Aktionärs und empfiehlt jedem Aktionär der SHW AG, gegebenenfalls erforderliche individuelle steuerliche und rechtliche Beratung einzuholen.
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